Leitgedanken eines FDP-Kreisvorsitzenden zur kommunalen Selbstverwaltung (23.08.2006)

Wenn wir zurückgehen auf die Besiedlung des Landes, dann stoßen wir auf die Probleme, mit denen sich die Menschen bei der Landnahme unmittelbar auseinandersetzen mussten, wie Wegebau, Wasserversorgung, Ordnungsaufgaben. Später mischten sich Klerus und Adel ein und entzogen den Menschen die Verantwortung.
Im Mittelalter kam in den Städten der Gedanke der Selbstverwaltung wieder auf, um dann im Absolutismus abermals unterzugehen.
Erst nach der Französischen Revolution griff Freiherrn vom und zum Stein zur Stärkung des Bürgersinns den Gedanke der Selbstverantwortung erneut auf und legte die Grundlage unseres heutigen Kommunalrechts.
Das zentralistische Dritten Reich schuf die Selbstverwaltung ab, die dann aber nach dem Krieg doch die einzige funktionierende Verwaltungsebene war, die von den Alliierten auch als Demokratisierung von unten gefördert wurde. In der Gegenwart scheinen die großen Parteien eine Entwicklung hin zu mehr Staat zu betreiben.
Als Liberale ist uns die Selbstverantwortung des freien Bürgers ein Grundanliegen. Wir meinen, dass alles was der Einzelne selbst entscheiden kann, nicht auf eine andere Ebene verschoben werden sollte, da die Abgabe von Verantwortung mit Unfreiheit, Bevormundung und Kosten verbunden ist.

Wenn wir die Vorzüge der kommunalen Selbstverantwortung herausstellen wollen, sollten wir vor allem an die Nähe denken. Die räumliche Nähe schafft Verbundenheit zur Heimat, die sachliche Nähe ist bei der Vertrautheit mit den Problemen gegeben, die emotionale Nähe beschert den hohen Bekanntheitsgrad der Persönlichkeiten und die politische Nähe ermöglicht unmittelbare Entscheidungen.
In der Nähe liegt gerade in den kleinen Gemeinden auch die große Bedeutung welche die Persönlichkeitswahl hier hat. Mit steigender Größe der Kommune geht die Nähe immer mehr verloren und den entscheidenden Impuls für die Wählerentscheidung gibt das Profil der Parteien.
Problem bringen übersteigerter Lokalpatriotismus und Kirchturmspolitik. Wenn engstirnig nur noch lokale Interessen wahrgenommen werden, wozu unabhängige Wählergruppen neigen, wird die Gesamtverantwortung außer Acht gelassen.

Das Bundesverfassungsgericht legte fest, dass Planungshoheit, Organisationshoheit, Personalhoheit, Steuerhoheit, Rechtsetzungshoheit und Finanzhoheit bei den Gebietskörperschaften verbleiben müssen. In der Verwaltungspraxis der Bundesländer ist aber die Tendenz erkennbar, Aufgaben durch Gesetz den Kommunen zu entziehen, bzw. die Ausführung so zu reglementieren (indem Zuschüsse von Auflagen abhängig gemacht werden), dass kaum noch Gestaltungsfreiheit besteht.
Außerdem werden den Gemeinden von Bund und Länder neue Aufgaben übertragen. Durch diese zusätzlichen Pflicht- und Auftragsangelegenheiten, ohne ausreichende Kostendeckung, sind viele Gemeinden finanziell handlungsunfähig geworden, so dass sie die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung faktisch nur noch eingeschränkt nutzen können.

Die beabsichtigte staatliche Dezentralisierung, auch als vertikaler Föderalismus bezeichnet, führte nicht zur staatsrechtlichen Dreiteilung in Bund-Länder-Gemeinden, da die Gemeinden, als Selbstverwaltungkörperschaften, Teil der Exekutive sind. So wird der Gemeinderat auch nicht als Parlament, sondern als Verwaltungsgremium gesehen, dem zur Erfüllung seiner Aufgaben fachlich vorgebildete hauptamtliche Verwaltungsexperten, die Gemeindebeamteten und –angestellten, zur Seite stehen, über deren Arbeit die Rechtsaufsicht des Landes und die Fachaufsicht der übergeordneten Behörden wachen.

Die organisatorischen Verpflichtungen, welche die staatliche Obrigkeit den Kommunen auferlegt hat, die sie mit Hilfe ihrer Verwaltung erledigen kann und muss, nennt man übertragene Aufgaben. Es gehören das Meldewesen im Standesamt und Einwohnerregister, das Ausstellen von Lohnsteuerkarten, die Kfz-Registrierung, die Durchführung von Wahlen dazu, aber auch Fürsorge, Jugendpflege sowie Bau- und Gewerbeaufsicht.

Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie) gibt den Gemeinden die Zuständigkeit für alle Aufgaben, die im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln, das heißt, Gemeinden sind in der örtlichen Ebene allzuständig, sie haben sogar ein Aufgabenfindungsrecht.
Die Selbstverwaltungsaufgaben werden unterschieden in freiwillige, wie Museen, Park- und Sportanlagen und pflichtige wie Versorgung mit Strom, Gas, Wasser, Abwasserentsorgung, Müllbeseitigung, Kindergärten, Schulen, öffentlicher Nahverkehr, örtlicher Straßenbau, Feuerwehr, Friedhöfe. Freiwillige Aufgaben kann die Gemeinde nach Belieben übernehmen und regeln. Pflichtaufgaben muss sie dagegen erledigen; die Ausgestaltung bleibt aber ihr überlassen.
In dem Spannungsverhältnis zwischen Sollen, Wollen, Dürfen, Müssen und Können agieren heute die Gemeinden, was vielen kommunalen Räten und Bürgermeistern die Freude am Gestalten nimmt.

Welches politische Profil zeichnet nun einen Liberalen in die Kommunalpolitik aus, bzw. woran erkennt man hier den freiheitlich gesinnten Politiker?
Der Liberale möchte möglichst viel Verantwortung bei dem Bürger selbst belassen und ihm möglichst wenig dreinreden. Gleichzeitig wird er alles unterlassen was die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde hemmt.
Mit Problemen in der Gemeinde weiß man am Ort am besten umzugehen und kann sie bewältigen, wenn das Geld vorhanden ist, deshalb will der nach Selbstverantwortung Strebende die finanziellen Möglichkeiten und Freiheiten der Gemeinden gestärkt sehen.
Der Liberale setzt sich für die Ausgestaltung von Kindergärten und Schulen ein. Auch damit will er jungen Eltern einen Anreiz bieten in der Gemeinde wohnen zu bleiben und nicht wegzuziehen. Die Bildung ist ihm ein besonderes Anliegen.
Kommunales Gebiet will er für Handwerk, Gewerbe und die Wirtschaft zur Verfügung stellen, statt es als Park- und Landschaftsschutzgebiet zu nutzen.
Statt den Parkplatzmangel zu verwalten und Gäste der Stadt für ihren Besuch zu bestrafen strebt er möglichst viele attraktive Parkplätze an, die dem Besucher einen Anreiz bieten im Ort zu verweilen, um Geschäfte, Gaststätten, Behörden, Berater oder Ärzte aufzusuchen. Nicht benutzte gewerbliche Parkplätze will er in den freien Zeiten nicht für die Öffentlichkeit gesperrt sehen.
Wasserverbrauchsgebühr will die Eigenverantwortung fordernde Partei auf den Verbraucher umlegen, statt über die Grundgebühr auf Haus- und Grundbesitzer.
Problematisch ist der Eingriff in Eigentumsrechte. Die im Grundgesetz genannte Sozialbindung des Eigentums (Art 15 GG) wird respektiert, darf aber auch nicht missbraucht werden.
Im Mittelpunkt muss der Mensch stehen als Teil der Natur. So müssen zum Beispiel Baumschutzverordnungen den Bedürfnissen der Bewohner angepasst werden.

Liberale wollen das Selbstgestaltungsrecht der Bürger stärken und nicht, dass dem Bewohner immer mehr Geld abgenommen wird, das er eventuell als Zuschuss zurückbekommt, aber unter Auflagen.
Dieses Zuschusswesen nimmt den Gemeinden die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten und treibt sie in immer größere Schuldenlasten, da, um die Staatsmittel auszuschöpfen, bei allen Maßnahmen eine entsprechende Selbstbeteiligung verlangt wird.

Die FDP setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass

  1. Rechte der Kommunen gestärkt werden durch
    1. Abbau von Bürokratie mit der die Gemeinden gegängelt werden,
    2. Überprüfung von Gesetzen die die Zuständigkeit der Kommunen beschränken.
  2. den Gemeinden die finanziellen Mittel zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben     auch zur Verfügung gestellt werden. Das Konnexitätsprinzip ist streng einzuhalten und ständig zu überprüfen.
  3. das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen weiter ausgebaut, bzw. wieder hergestellt   wird.

Gerhard Glockner

Weiterführende Links zum Thema:

www.statistik.bayern.de/wahlen