Antrag des FDP-Kreisverbandes Regen auf der Bezirksversammlung der FDP in Niederbayern am 15.03.2005 in Straubing

Resolution zum Nationalpark Bayerischer Wald

Die FDP unterstützt den Natur-, Tier- und Pflanzenschutz auf der Grundlage der Verfassung (BV Art 141) und der bestehenden Gesetze und betont als liberale Partei die Verantwortung des Menschen für das gesamte Ökosystem.

So steht auch der FDP-Bezirksverband Niederbayern dem Nationalparkgedanken grundsätzlich positiv gegenüber.

Wenn aber aus wissenschaftlichem Forschungsdrang dem gesamten Ökosystem irreparable Schäden zugefügt werden mit unkalkulierbaren Folgen für die betroffenen Menschen, muss dies zu Bedenken Anlass geben. Keinesfalls darf die Natur, nur um gefestigte Erkenntnisse zu erhärten, sich selbst überlassen werden.

Deutschland ist ein dicht besiedeltes Land, das auf eine intakte Natur ganz besonders angewiesen ist. Der FDP-Bezirksverband Niederbayern vertritt deshalb die  Meinung, dass im Notfall der Mensch verpflichtet ist, der bedrohten Natur zu helfen. Mit den Auswirkungen von Umwelteinflüssen und dem ungehemmten Borkenkäferfraß im Nationalpark Bayerischer Wald ist dieser Notfall eingetreten.

Wir können deshalb den Slogan im Werbeprospekt für den Nationalpark „Natur Natur sein lassen“ nicht mit tragen.

Wir fordern vielmehr die Verantwortlichen für den Nationalpark zum Umdenken auf:

  1. Die Ausweitung des Waldsterbens über die erklärten Kernzonen des Nationalparks hinaus mit allen negativen Folgen für die Umwelt, das Trinkwasser, die dort lebenden Tiere, die heimische Flora, den dort lebenden Menschen und den Tourismus ist unbedingt zu verhindern. Nachdem bereits ein Drittel des alten Nationalparks, insbesondere der Hochlagenwald, zerstört ist, muss dies dem Erkenntnisdrang genügen.
  2. Es sollte geprüft werden, ob nicht eine grundlegende Nationalparksanierung ins Auge gefasst werden könnte, indem nur definierte Teile des abgestorbenen Waldes in der Kernzone zum Totalreservat - für wissenschaftliche Zwecke - erklärt und die anderen Flächen durch gezielte Aufforstung regeneriert werden. Nach unserer Auffassung wäre es dem Nationalparkgedanken am zuträglichsten, wenn neben dem Totwald auch Jungwald in verschiedenen Ausprägungen für die Forschung und zur Anschauung für spätere Generationen vorhanden wäre und nicht nur öder Unwald von beeindruckendem Ausmaß.

Der Nationalpark Bayerischer Wald wird noch Jahrzehnte Experten beschäftigen, Anlieger beunruhigen und Touristen beeindrucken und wir alle müssen uns nach unserer Verantwortung fragen lassen.

Begründung:

Nationalparks sollen nach dem Bayer. Naturschutzgesetz von 1973 (und 1998) eine Mindestfläche von 10 000 Hektar aufweisen. Das Gebiet des alten Nationalparks Bayerischer Wald umfasst 13 250 ha, wovon nach offiziellen Angaben der Parkleitung im Jahre 2003 bereits 3 820 ha (29%) abgestorben waren. Man hatte, um den internationalen Richtlinien für Nationalparks zu entsprechen, keine regulierenden Eingriffe vorgenommen. Nun soll der Nationalpark Bayerischer Wald um 10 900 Hektar auf 24 150 Hektar erweitert werden. In den so genannten Kernzonen findet keinerlei menschlicher Eingriff und keine Borkenkäferbekämpfung statt. Diese Flächen dehnen sich aus. Lediglich in definierten Randzonen wird versucht ein Übergreifen der Waldschädlinge auf angrenzende Privatwälder zu verhindern.
Im BayNatSchG Art. 8 (2) ist festgelegt, „Nationalparke dienen vornehmlich der …  wissenschaftlichen Beobachtung …“, deshalb war die Skepsis dem Nationalpark gegenüber bei den dort lebenden Menschen von Anfang an groß. Dazu wurde in der Vergangenheit die gleichzeitig im Gesetz formulierte Forderung „Nationalparke dienen vornehmlich der Erhaltung … natürlicher und naturnaher Lebensräume“ vernachlässigt.
So müssen die Bewohner der Nationalparkregion heute mit ansehen, wie der Wald - weiträumig sich selbst überlassen - abstirbt und die Totholzzone sich ausweitet. Nachdem entgegen vielen Beteuerungen im Nationalpark alte Wirtschafts- und Wanderwege unpassierbar gemacht, historische Triftkanäle „renaturiert“ und sich frei entwickelnde Wildbestände reguliert werden, verfestigen sich insgesamt Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Nationalparkverwaltung und in das Vertrauen zu Gesetzen und Verordnungen.
Die betroffene Bevölkerung befürchtet, dass mit der Erweiterung des Nationalparks und der damit verbundenen Ausweitung des Kerngebiets das Baumsterben ungehindert weitergehen wird und bangt um die bestehenden Waldbestände mit ihrer Bedeutung für das Ökosystem, das Trinkwasser, den Tourismus und den Erholungswert und kämpft für den Erhalt des Waldes in allen seinen Funktionen. Sie beruft sich dabei auf die Bayerische Verfassung, die im Artikel 141 (1) festhält: „Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen“ und … „Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen“ … und „der Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt (sind) zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen“.
Die im Nationalpark und im angrenzenden Gebiet lebenden Menschen fühlen sich von der Obrigkeit hintergangen und von den Politikern im Stich gelassen. Das Vertrauen in den Staat und seine Vertreter ist stark geschwunden, was mit die zurückgehende Wahlbeteiligung in der Region erklären dürfte.
Mit dem räumlichen und zeitlichen Abstand zu einem Problem nimmt die Betroffenheit und Anteilnahme der Menschen ab. Es sollte uns ein Anliegen sein, hier in unserer Region unsere Verantwortung zu zeigen. Nach unserer Auffassung ist es auch eine Aufgabe einer liberalen Partei, dem Bürger Orientierung und Hilfe anzubieten und ihm in seiner Hilflosigkeit gegenüber staatlicher Allmacht beizustehen. Auf diesem Hintergrund bitten die Mitglieder des FDP-Kreisverbandes Regen dieser Resolution zuzustimmen.

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